

Weil Sicherheit an erster Stelle steht, für Videoüberwachung und Prozesskontrolle.
Stefan Auböck, Sicherheitsexperte
Videoüberwachung
Intelligente Systeme, ausgezeichnete Videoqualität
Für den Parkplatz vor Ihrem Unternehmen, die Prozessanalyse von Maschinen, das Mitverfolgen von Personen an besonderen Orten oder die Beweissicherung im Nachbarschaftsstreit: mit der Videoüberwachung können Sie Gefahren schnell lokalisieren, Abweichungen dokumentieren und für Sicherheit sorgen. Dank modernster Systeme, die mitlernen. Bei Tag und bei Nacht! Auböck bietet Ihnen die passende Videoüberwachung – von Standardlösungen bis zu hochprofessionellen Systemen mit Appearance Search Technology.

Wo intelligente Videosysteme zum Einsatz kommen
FÜR INDUSTRIE, GEWERBE, EINZELHANDEL, INSTITUTE
Industrie und Gewerbe
Kontrolle und Überwachung zum Schutz von Mitarbeitern und Daten vor und im HausProzessüberwachung
Wenn eine Maschine unerklärliche Fehler macht und den Produktionsablauf störtEinzelhandel
Dokumentation bei Ladendiebstählen, Schutz vor Vandalismus, Überwachung der Zugangswege, Besucherstromanalyse und Personenzählung.Gesundheitsbereich
Schutz von Krankenhaustechnik und Patientendaten, Überwachung von Parkraum und TiefgarageFreigeländesicherung/
Perimeterschutz
Per Videoanalyse wird beispielsweise zwischen Menschen, Tieren, Bäumen und Wettereinflüssen wie Schnee unterschieden. Das System kann so eingestellt werden, dass es nur bei erkannten Menschen Alarm auslöst. Automatische Kennzeichenerkennung ist auch für Schranken möglich.Kritische Orte
Überall dort, wo Anschläge drohen können: Bahnhöfe, Einkaufszentren, Stadien, Flughäfen und kritische Infrastruktur, z. B. Energieversorger.Appearance Search Technology
FÜR PRIVAT
Schutz des Eigenheimes
Schutz der Privatsphäre Ihres Eigenheimes, Überwachung bei DeliktenZur Beweissicherung
Bei Streit mit dem Nachbarn und Übertretungen Ihrer Grundgrenzen.
Wichtige Fragen zur Videoüberwachung
1Unterliegen Videoaufzeichnungen den Datenschutzbestimmungen?
Ja. Was erlaubt und was verboten ist, ist klar geregelt. Info dazu erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer.
2Ich möchte mein Grundstück überwachen, mein Nachbar wehrt sich dagegen.
Sie können Ihr eigenes Grundstück überwachen, aber nicht den Garten Ihres Nachbarn. Dies wäre ein Eingriff in das geschützte Recht auf Achtung der Geheimsphäre. Auch eine Kameraattrappe ist nicht gestattet, wenn sich der Nachbar dadurch unter Druck gesetzt fühlt. Sehr wohl kann eine Videoüberwachung auf Ihrem eigenen Grundstück stattfinden.
3Was sind zulässige Videoaufnahmen im überwiegend berechtigten Interesse des Verantwortlichen?
Wenn die Aufnahme beispielsweise für den vorbeugenden Schutz von Personen oder Sachen an öffentlich zugänglichen Orten, die dem Hausrecht des Verantwortlichen unterliegen, erforderlich ist. Und zwar aufgrund bereits erfolgter Rechtsverletzungen (z.B. Diebstähle oder Sachbeschädigungen) oder eines in der Natur des Ortes liegenden besonderen Gefährdungspotentials.
4Wir möchten in einer öffentlichen Tiefgarage eine Videoüberwachung installieren. Wie muss ich die Parkenden darauf aufmerksam machen?
Die Bildaufnahme muss so gekennzeichnet sein, dass der Verantwortliche eindeutig daraus zu entnehmen ist.

Unsere zertifizierten Qualitätspartner:

Videoanalysen (0,7 MB)
Produktbroschüre (11 MB)
Sicherheitslösungen Energiesektor (0,4 MB)
Sicherheitslösungen Behörden (0,5 MB)
Sicherheitslösungen Gesundheitswesen (0,2 MB)
UMD - Modernste künstliche Intelligenz (0,7 MB)
Appearance Search Technology (0,8 MB)

Infobroschüren zum Downloaden
4K-Broschüre (2,8 MB)
Darkfighter X (18,4 MB)
Deep Learning
Easy IP 4.0 (6,9 MB)
PanoVu Tri | Panorama (6 MB)
Perimeter Detection (1,6 MB)


