Weil Sicherheit an erster Stelle steht, für Videoüberwachung und Prozesskontrolle.
Stefan Auböck, Sicherheitsexperte

Videoübewachung

Intelligente Systeme, ausgezeichnete Videoqualität


Für den Parkplatz vor Ihrem Unternehmen, die Prozessanalyse von Maschinen, das Mitverfolgen von Personen an besonderen Orten oder die Beweissicherung im Nachbarschaftsstreit: mit der Videoüberwachung können Sie Gefahren schnell lokalisieren, Abweichungen dokumentieren und für Sicherheit sorgen. Dank modernster Systeme, die mitlernen. Bei Tag und bei Nacht!

Auböck bietet Ihnen vom Standard- bis zum hochprofessionellen Bereich wie die Appearance Search Technology die richtige Videoüberwachung.

Wo intelligente Videosysteme zum Einsatz kommen

FÜR INDUSTRIE, GEWERBE, EINZELHANDEL, INSTITUTE
Industrie und Gewerbe
Kontrolle und Überwachung zum Schutz von Mitarbeitern und Daten vor und im Haus
Prozessüberwachung
Wenn eine Maschine unerklärliche Fehler macht und den Produktionsablauf stört

Einzelhandel
Dokumentation bei Ladendiebstählen, Schutz vor Vandalismus, Überwachung der Zugangswege, Besucherstromanalyse und Personenzählung.
Gesundheitsbereich
Schutz von Krankenhaustechnik und Patientendaten, Überwachung von Parkraum und Tiefgarage

Freigeländesicherung/
Perimeterschutz
per Videoanalyse wird zwischen Mensch, Tier, Baum, Wetter (Schnee), etc. unterschieden, der Alarm wird nur bei Menschen ausgelöst. Automatische Kennzeichenerkennung für Schranken.
Kritische Orte
überall dort, wo mögliche Anschläge oder Terror stattfinden können: Bahnhöfe, Einkaufszentren, Stadien, Flughäfen, kritische Infrastruktur (z.B. Energieversorger) , etc.
Appearance Search Technology

Wichtige Fragen zur Videoüberwachung

1Unterliegen Videoaufzeichnungen den Datenschutzbestimmungen?
Ja. Was erlaubt und was verboten ist, ist klar geregelt. Info dazu erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer.
2Ich möchte mein Grundstück überwachen, mein Nachbar wehrt sich dagegen.
Sie können Ihr eigenes Grundstück überwachen, aber nicht den Garten Ihres Nachbarn. Diese wäre ein Einriff in das geschützte Recht auf Achtung der Geheimsphäre. Auch eine Kameraatrappe ist nicht gestattet, wenn sich der Nachbar dadurch unter Druck gesetzt fühlt. Sehr wohl kann eine Videoüberwachung auf ihrem eigenen Grundstück stattfinden.
3Was sind zulässige Videoaufnahmen im überwiegend berechtigten Interesse des Verantwortlichen?
Wenn die Aufnahme beispielsweise für den vorbeugenden Schutz von Personen oder Sachen an öffentlich zugänglichen Orten, die dem Hausrecht des Verantwortlichen unterliegen, erforderlich sind. Und zwar aufgrund bereits erfolgter Rechtsverletzungen (z.B. Diebstähle oder Sachbeschädigungen) oder eines in der Natur des Ortes liegenden besonderen Gefährdungspotentials.
4Wir möchten in einer öffentlichen Tiefgarage eine Videoüberwachung installieren. Wie muss ich die Parkenden darauf aufmerksam machen.
Die Bildaufnahme muss so gekennzeichnet sein, dass der Verantwortliche eindeutig daraus zu entnehmen ist.

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